Kooperation ist das Zusammenbringen von Handlungen zweier oder mehrerer Systeme, derart, dass die Wirkungen der Handlungen zum Nutzen aller dieser Systeme führen. In einer gemäßigteren Form kann man sagen, dass keine Handlungen erwünscht sind, die zum Nachteil einer Seite führen.
Kooperation ist damit zumindest für deren Dauer ein Zusammenschluss im Sinne von Systembildung. Es bildet sich gewissermassen auf einer höheren Ebene (zeitweise) ein neues System. Deren Elemente - die Kooperationspartner - erwarten ein der Kooperation entsprechendes Verhalten. Diese Art von Erwartungen können als Rechte und Pflichten
verhandelt und fixiert werden.